Die Ausbildungsplattform
2021 wurde im Längsee nach erfolgter Bewilligung der Behörde eine Ausbildungsplattform installiert. Diese wird aus logistischen Gründen vom Scuba-Team-Kärnten verwaltet und befindet sich in Privatbesitz. Die Plattform befindet sich abgesetzt auf 5m und 8m Tiefe. Ein Aufstieg für schlauchversorgte Taucher ist über eine Leiter sichergestellt. Die Bewilligung durch die Behörde wurde an diverse Kriterien geknüpft welche unten angeführt sind. Die Lage der Plattform findet sich zwischen Sauna und Treibachersteg und ist von letzterem aus auf kürzestem Weg erreichbar.
Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform:
Die Bewilligung durch die Behörde umfasst den staatlichen Ausbildungsweg. Das bedeutet Tauchschulen und Tauchlehrer staatlicher Ausbildungseinrichtungen haben Anspruch deren Ausbildungen entsprechend dem staatlichen Ausbildungsweg vor Ort durchzuführen und die Plattform für Ausbildungszwecke zu nutzen. Tauchschulen und Tauchlehrer welche nicht nach staatlichem Ausbildungsweg Ausbilden sind ohne Einwilligung nicht berechtigt die Plattform für deren Zwecke zu benutzen. Hierzu bitten wir mit uns Kontakt aufzunehmen.
Taucher der jeweiligen Hilfsorganisationen haben das Vorrecht für die Nutzung der Plattform in Bezug auf die jeweiligen internen Ausbildungen. Um diverse Terminkollisionen zu vermeiden wird gebeten rechtzeitig um einen Termin bei uns anzufragen.
Was bedeutet staatlicher Ausbildungsweg?
- Ausbildungen und Prüfungen gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung, FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007
- Ausbildungen staatlicher Ausbildungseinrichtungen (WIFI OÖ, EOBV)
- Ressortinterne Ausbildung: DSE der Polizei, amphibische Kräfte des Militärs
- Interne Einsatztaucherausbildungen der Wasserettung und der Feuerwehr bzw. Hilfsorganisationen
ACHTUNG: Es gelten zum Schutz des Gewässers, der Laichbestände sowie dem Erhalt der Tauchstrukturen Einschränkungen für das Tauchen.
- Das Betauchen ist im Zeitraum zwischen 1. März und 31. Mai untersagt.
- Das Betreten von Eisflächen sowie das Eistauchen ist per Verordnung untersagt.
- Das Betauchen von Seerosen- und Schilfbeständen ist untersagt.
- Die Nutzung der Übungsplattform ohne gültige DiveCard ist untersagt (Privatbesitz).
- Das Bergen und Handhaben von Munition und Kriegsrelikten ist untersagt.
- Der Fund archäologischer Gegenstände sowie von Kriegsrelikten und Munition ist unverzüglich der Polizei zu melden.
- Tag- sowie Nachttauchgänge sind einzutragen oder bei der Polizei anzumelden.
Feuerwehr, Wasserrettung, Polizei und Militär Tauchen schon bei uns. Und wann kommst DU?